Zusammenfassung der Vorschläge und Nutzen

„Bewahren, Erneuern, Schützen……Nachdenken über die politische
Zukunft unserer Schweiz“. Eine Zusammenfassung der 3. Auflage vom Oktober 2017.

Sie finden hier eine echt kurze Zusammenfassung der Veränderungsvorschläge und von deren absehbaren Nutzen….auf 3 statt 75 Seiten . Nicht dargelegt werden (a) die erkannten Probleme und (b) deren Ursachen. Dies finden Sie im Buch selbst, welches in drei Abschnitte gegliedert ist, nämlich (1) Erneuerung und Revitalisierung politischer Strukturen und Prozesse; (2) Schaffung freiheitlicher Rahmenbedingungen; und (3) Aufbau einer integralen Verteidigung.

  • Einführung des obligatorischen Gesetzesreferendums. Jedes Gesetz muss vor den Souverän, das Schweizervolk.
  • Halbierung der Anzahl Sitze in Nationalrat auf 100.
  • Rekonstitution des Ständerates. Jeder Kanton stellt zwei Ständeräte welche amtierende Regierungsräte sein müssen. Der neue Ständerat hat Vetorecht gegenüber NR.
  • Einrichten von Wahlkreisen für die NR Mandate. Ein Wahlkreis umfasst jeweils 50-60‘000 Wahlberechtigte. Kandidaten müssen vorgängig mehrjährigen Wohn- und Steuersitz im jeweiligen Wahlkreis haben.
  • Leistungsgewichtung des Stimmrechtes (nicht des Wahlrechtes!). Je nach Beitrag zum Gemeinwohl verfügt ein(e) Stimmbürger(in) über ein zweites oder gar drittes Stimmrecht.
  • Eine personenbezogene Amtszeitbeschränkung für alle Politiker in Legislative und Exekutive.

Diese sechs Veränderungen dürften folgenden Nutzen bringen: (a) Viel weniger aber besser durchdachte Gesetzesvorschläge; (b) Bürger(innen) sind die Gesetzgeber, als reinste Form der Demokratie; (c) der politische Apparat wird viel kleiner, weniger wichtig dafür aber direkter rechenschaftspflichtig und transparenter; (d) innerhalb der classe politique steigt die Personalrotation stark an, was den Aufbau persönlicher Machtstellungen erschwert; (e) Staats- und Justizbürokratie schrumpfen; (f) die kantonalen Interessen sind kompetenter und gewichtiger vertreten; (g) die Bürger(innen) haben einen besseren Bezug zu „ihrem“ Nationalratsmitglied; und (g) politische Aktivität ist nie lebenslanger Lebensunterhalt sondern selbstverständliche BügerInnenpflicht.

  • Abkehr von der staatlichen Bevormundung der BürgerInnen. „Un état totalitaire c’est un état qui se fantasme comme instituteur de la société“ (Zitat)
  • Abbau von Steuern und Staatsausgaben. Langfristig und verfassungsmässig verankerter Abbau.
  • Garantie des persönlichen Eigentums. Nicht „Gewährleistung“ sondern verfassungsmässiges Widerstandsrecht gegen fragwürdige Eingriffe.
  • Schutz der Publikations- und Redefreiheit. Rückzug des Staates aus den Medien; Ersatz strafrechtlicher durch zivilrechtliche Sanktionen.
  • Vollständige Entschuldung des Staates. Verfassungsmässige Vorgabe auf mittelfristigen Null-Stand.
  • Reform des Rechtswesens. Qualitätssicherungsprozess bei Gesetzesentwicklung; Neuorganisation, Entpolitisierung und explizite Qualitätsnormen im Gerichtswesen; Abschaffung Rückwirkung von Präjudizurteilen; Nationalisierung von extra-nationalen Rechtsnormen.

Diese weiteren sechs Veränderungen dürften folgenden Nutzen bringen: (a) Die Staatsabhängigkeit der BürgerInnen nimmt ab; (b) deren Eigenständigkeit wird gestärkt; (c) ein konkretes Langfristprogramm zur Senkung des Staatsaufwandes greift und die Steuersätze der direkten Bundessteuer werden laufend gesenkt; (d) BürgerInnen können zunehmend über einen grösseren Teil ihres Einkommens selbst verfügen und so leichter persönliches Vermögen bilden…und auch behalten; (f) der Einfluss staatlicher Akteure auf die Denk-, Meinungs- und Sprechfreiheit sinkt merklich; (g) die Meinungsäusserungen irgendwelcher Form von BürgerInnen dürfen nur noch zivilrechtlich, nicht mehr strafrechtlich sanktioniert werden; (h) der staatlichen Verschuldungsmentalität wird Einhalt geboten; (i) mehr Kapital fliesst in wohlstandsschaffende Anlagen; (k) Gesetze haben eine max. Gültigkeitsdauer und werden periodisch auf ihre Wirksamkeit geprüft; (l) Verordnungen zu Gesetzen werden wie Gesetze behandelt; (m) der Richterstand wird von seinen parteipolitischen Rahmenbedingungen befreit; (n) die Qualität der richterlichen Arbeit steigt; (o) Präzedenzentscheidungen von Gerichten können nicht mehr rückwirken; und (p) die Rechtssetzungssouveränität der BürgerInnen ist sichergestellt.

  • Geistig/politische Landesverteidigung. Bewusste Pflege und Weiterentwicklung des nationalen „Kanons“ im Elternhaus, den Primar- und Mittelschulen, im Wehrdienst und den höheren Lehranstalten. Schaffung eines nationalen Rates für geistig/politische Landesverteidigung (LV) direkt der Vereinigten Bundesversammlung (VBV) unterstellt.
  • Wirtschaftliche Landesverteidigung. Wirtschaftskrieg wird als neue Form des internationalen Machtkampfes erkannt, als kostengünstige Alternative zum tödlichen Krieg. Realitätsnahe statt pseudoneutrale Verhandlungsstrategien (mehr Voraussicht, Aggressivität und Koalitionsflexibilität). Anderes Personal und viel grösserer Mitteleinsatz. Schaffung eines nationalen Rates für die wirtschaftliche LV, bei der VBV.
  • Materiell/physische Landesverteidigung. Umfassende Abkehr von der heutigen „millitärischen“ de facto Verteidigungs-Unfähigkeit. Sie muss viererlei garantiert schützen: (1) Die körperliche Integrität der Bevölkerung; (2) die mittelfristige Überlebens- und Handlungsfähigkeit der Bevölkerung; (3) die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur; und (4) die territoriale Integrität unseres Landes. Dies erfordert zum Einen den Ausbau der physischen Schutzeinrichtungen für die seit dem WWII verdoppelte Einwohnerzahl und 320‘000 bis 480‘000 für den Ordnungsdienst bewaffnete, lokal ausgehobene und ausgebildete „ZivilschützerInnen“. Zum Andern missionsgerecht ausgebildete und ausgerüstete Objekt- und Raumschutz-Kampfeinheiten welche objektspezifisch und stark dezentralisiert kämpfen können, d.h. 120‘000 – 180‘000 Objektschutztruppen sowie 160‘000 – 240‘000 Raumschutztruppen. Notwendigkeit Wehrdienstpflicht für alle Schweizer BürgerInnen zwischen dem 20. und 50.Altersjahr. Aufbau und Führung (in sog. Friedenszeiten) durch nationalen Rat für militärische LV, angesiedelt bei der VBV.

Diese Vorschläge für eine von Vergangenheitsdenken unbelastete integrale Landesverteidigung werden folgende Verbesserungen bringen: (a) moderne Formen der unblutigen ethisch-politischen und wirtschaftlichen Druckausübung werden als Kriegführung erkannt und unterliegen nicht dem Neutralitätsdogma; (b) diese werden werden identifiziert, wie Krieg antizipiert, analysiert und bekämpft; (c) die Bevölkerung wird maximal geschützt vor katastrophalen Umweltereignissen und feindseligen Handlungen aller Art; (d) das materiell/physische Verteidigungsdispositiv ist führungsmässig und physisch dezentral organisiert, eingeübt und logistisch autark; (e) klare Verteilung der Verantwortung für Aushebung, Ausbildung, Schutz- und Verteidigungs-anlagen, Einsatzübung, Einsatzdoktrin und logistische Autarkie zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund; und (f) enorme Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und –kraft tous azimuts.

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