Impfzwang in der Schweiz – ein Diskussionsbeitrag

Die hier dargelegten Überlegungen zum Thema Impfzwang gehen von fünf  Tatsachenannahmen aus; wenn diese nicht zutreffen, dann sind die Überlegungen fragwürdig:

  1. Eine  geimpfte Person erkrankt nicht – oder gering –  an einer  Krankheit gegen welche sie   geimpft worden ist.
  2. Eine nicht  geimpfte  kann eine  geimpfte Person nicht anstecken.
  3. Eine Person welche sich nicht  impfen lässt, riskiert zu erkranken.
  4. Eine Person welche mangels Impfschutz erkrankt  verursacht Heilungskosten.
  5. Impf- und Heilungskosten werden via  Krankenkassenobligatorium bezahlt.

In einer freiheitlichen und eigenverantwortlichen Gesellschaft darf sich  eine  mündige Person  dafür entscheiden, sich nicht impfen zu lassen, muss aber auch die Konsequenzen dieser Entscheidung selber und allein tragen. Insbesondere kann sie nicht erwarten oder gar verlangen, dass ihre freiwillige Inkaufnahme eines Erkrankungsrisikos  ihr das Recht einräumt, ihre Krankenkasse  trotzdem zur Bezahlung ihrer Heilungs- und Folgekosten zu verpflichten: Diese Person muss die Heilungs- und Folgekosten selber übernehmen. Das ist keine Bestrafung weil sie  Gebrauch ihres Freiheitsrechtes gemacht hat.  Die in der öffentlichen Diskussion  genannten Sanktionen wie z.B. Bussen  sind totalitär, stehen im offenen Gegensatz zu einer freiheitlich verfassten Gesellschaftsordnung. Konkret: Die (obligatorische) Krankenversicherung der betroffenen Person bezahlt die im  Heilungs- und Wiederherstellungsprozess aktiven Leistungserbringer (Arztpraxen, Spitäler, etc.) gemäss Krankenversicherungsgesetz , sie muss  aber anschliessend  zivilrechtlich  auf die erkrankte Person Regress nehmen, da diese ja  willentlich (als mündige Person) und  u.U. sogar nachweisbar (Fehlen eines Impfnachweises) das Risiko einer Erkrankung in Kauf  genommen hat. Dies zur grundsätzlichen Verantwortlichkeitssituation.

 

So weit so gut. Aber es gibt zwei Situationen welche einer besonderen Betrachtung bedürfen, nämlich (a) die Eltern-Kinder-Situation, und (b) die Situation der Ausländer aller Art  die sich vorübergehend oder länger in der Schweiz aufhalten.

 

Die Situation der Eltern von Minderjährigen. Solange  bestehende Gesetze handlungsfähigen Eltern nicht das Recht absprechen, für ihre (unmündigen) Kinder gesundheitsrelevante Entscheide zu fällen, dürfen sie auf deren Impfung verzichten, können auch von keiner Behörde (wie z.B. der KESB) gezwungen werden, ihre Kinder impfen zu lassen. Aber auch hier gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Die Eltern müssen die Konsequenzen ihres Entscheides voll und allein tragen. Falls deren Kinder  mangels Impfschutz erkranken, dann haften die Eltern zivilrechtlich und unwiderruflich im Regressverfahren der Krankenkasse für  Heilungs- und Folgekosten der Kinder. Aber zusätzlich stellt sich die Frage der Strafbarkeit der Eltern, weil diese ihre Kinder  willentlich einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt haben (ob mit deren Einverständnis oder nicht ist egal, die Kinder sind ja noch nicht mündig). Es muss in Betracht gezogen werden, einen solchen Fall als eine Form von strafrechtlich relevanter Verletzung der Fürsorgepflicht zu qualifizieren, zumindest  falls ein ungeimpftes Kind im  Krankheitsverlauf oder darüber hinaus,  ernsthaften gesundheitlichen Schaden erlitten hat. Als subtilere Einschränkung  des freiheitlichen und eigenverantwortlichen Elternentscheides stehen „behördliche“ Regelungen zur Diskussion, gemäss welcher ein Kind nur in die Kita resp. die Schule aufgenommen wird, wenn die Eltern  Impfnachweis für ihre Kinder vorlegen können. Diese Kinder  könnten dann von den entsprechenden staatlichen Institutionen ferngehalten werden (Konflikt mit anderen Gesetzen? Ausweitung auf weitere öffentliche Räume? Verbot  privater Institutionen welche auf Impfnachweis verzichten?). Ein derartiger Ausschluss  ist weder rechtsstaatlich akzeptabel noch wäre er zweckmässig  weil auch hier keine Ansteckungsgefahr (für geimpfte Mitschüler) besteht.

 

Die Situation von Ausländern aller Art im Inland. Hier versagt jede Form von Impfzwang lebenspraktisch. Dieser ist angesichts der zeitlichen, personellen, herkunftsmässigen und mengenmässigen  Heterogenität dieser Menschengruppe nicht praktikabel. Ausser vielleicht für Ausländer mit Wohnsitz und obligatorischer Krankenversicherung in der Schweiz, die hinsichtlich Impfverhalten schweizerischen Staatsangehören gleichgestellt werden können. Hinsichtlich aller anderen Ausländer müssen wir  zur Kenntnis nehmen , dass mangels  adäquatem Grenzschutz unter der grossen Zahl  von Menschen die gelegentlich oder  wiederkehrend  in unser Land kommen, Tausende Krankheitsträger sein können. Ein besonders überzeugender Grund für uns SchweizerInnen, uns und unsere Kinder freiwillig impfen zu lassen!

 

                                                               ****************************

Walter E. Abegglen

Staatlicher oder gesellschaftlicher Impfzwang für alle in der Schweiz lebenden Personen mittels Diskriminierung, Bussen oder gar Gefängnisstrafen ist nicht zweckmässig, totalitär und verletzt Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der mündigen BürgerInnen.

Walter E. Abegglen
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Statt Überbrückungsrente…etwas Schlaueres

Die inzwischen gesetzlich verankerte Überbrückungsrente erleichtert es Unternehmen, ja ermutigt diese, auf Kosten der schweizerischen SteuerzahlerInnen, ihre MitarbeiterInnen ab dem 50. Altersjahr (und dem x-ten Jahr der Betriebszugehörigkeit) diskret und für das Unternehmen kosten- und schmerzlos in die Kündigung zu entsorgen. Und sie – im schlimmsten Falle – sogar durch jüngere, evt. auch billigere oder gar ausländische Personen zu ersetzen. Das kann nicht das Ziel eines Sozialwerkes sein und auch nicht eine erwünschte Auswirkung. Ich meine, das Ganze ist moralisch verwerflich , staatspolitisch unsauber und in dieser Form sachlich unnötig.

Wie wäre es, wenn man anstelle dieser Rente folgende Regelung träfe, gültig für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern:

  1. Jedes Unternehmen welches eine/n schweizerische/n mindestens zu 80% tätige/n MitarbeiterIn ab dem 50. Altersjahr entlässt, wird in ein öffentliches Register eingetragen, mit Angabe des Firmennamens, der Firmenadresse, der Namen der Geschäftsleitungsmitglieder sowie der Dauer der Firmenzugehörigkeit und des Alters der entlassenen Person.
  2. Der Eintrag dieser Information erfolgt laufend und kumulativ. Dieses Register ist öffentlich, jedermann zugänglich und wird durch Kommentare der verwaltenden Behörde ergänzt/präzisiert.
  3. Für jede Entlassung eines/einer derartigen über fünfzigjährigen Angestellten muss das Unternehmen den Gegenwert von jeweils sechs Monatsgehältern resp. mindestens CHF 12‘000.- an die ALV bezahlen.
  4. Das Unternehmen resp. der Arbeitgeber darf während der Gültigkeitsdauer dieser neuen Regelung keine zusätzliche ausländische MitarbeiterInnen einstellen.

Diese Regelung würde dazu führen, dass Unternehmen den Stellenwert erfahrener – und oft auch langjähriger – Betriebsangehöriger höher einschätzen würden resp. die Konsequenzen dieser Regelung als negativer denn eine Weiterbeschäftigung derartiger MitarbeiterInnen…würden es sich nochmals gründlich überlegen.

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Geistiger Rückfall ins 16. Jahrhundert???

„In der Zeit um 1500 mit ihrer Furcht vor Kometen, Sintfluten und dem Weltuntergang hatte es die Kirche nicht schwer, die  Ängste und  die in der Predigt gezüchteten Gewissensqualen der Gläubigen auszunützen: Mit einem Generalablass wurde man seine ganze Sündenlast auf einmal los, bereinigte das irdische Schuldenkonto und sicherte  sich bei Eintritt einer Katastrophe einen Logenplatz im Himmel. Dieser simple Mechanismus erklärt, dass das Geschäft mit den sauberen Seelen aufs trefflichste funktionierte. Viele Ablasshändler zogen predigend durchs Land…..“ (1). Kommt Dir da einiges bekannt und hochaktuell vor ? Ersetze „Kirche“ mit „ IPCC“  (Intergovernmental Panel on Climate Change) und „Politiker“; „Sintflut“ mit „Versinken Hollands und Norddeutschlands in den Fluten“;  „Generalablass“ mit „Klimakompensation“, „CO2 Abgaben/Steuern“ „Flugscham“ u.ä.m. Und das alles wegen einer mikrigen Sünde: Die menschgemachte Steigerung des Ausstosses von CO2, von 280 auf 400 ppm (lies: parts per million, d.h. von 0.028 auf 0.040 % Anteil an der Zusammensetzung der Luft). Sind die Priester der Kirche des 16. JH  ersetzt worden durch die Klimawissenschafter der Universitäten des 21. JH, mit demselben Absolutheitsanspruch ? Denk mal drüber nach. Kritisch, nicht gläubig. Wie, wenn der aktuelle Klimawandel wohl von Menschen beeinflusst wäre, aber nur indirekt durch  einen Anstieg des CO2 Gehaltes der Luft, hingegen direkt durch eine relativ sinkende Verarbeitungskapazität für CO2 (Lies: Photosynthese) via beispielsweise gigantische Waldrodungen, enorme Zunahme der urbanen Überbauungen (Verlust von Grünflächen)  u.a.m., seit Mitte des 19. Jahrhunderts ? Sind derartige mögliche Ursachenhypothesen  wissenschaftlich einwandfrei überprüft und für falsch befunden worden ? Und wenn der aktuelle Klimawandel gar nicht – oder nur marginal –  von uns Menschen verursacht wäre ? Sondern – wie schon oft in vergangenen Äonen –   natürlichen Ursachen (Veränderungen in der Erdumlaufbahn, in der Sonnenaktivität u.a.m) angelastet werden müsste, die  weit ausserhalb unserer menschlichen Einflussmöglichkeiten liegen ? Sind diese natürlichen Ursachen für die Klimaveränderungen während der bisherigen Erdgeschichte als mögliche Hypothesen für den aktuellen Klimawandel   wissenschaftlich einwandfrei überprüft  und für falsch befunden worden ? Wenn alternative Ursachen für den aktuellen Klimawandel nicht ausgeschlossen werden können, dann muss man annehmen, dass die gegenwärtigen Bemühungen um CO2 Reduktion grundsätzlich verfehlt (und überdies höchst wahrscheinlich auch noch unrealisierbar) sind. Und  dass sie durch andere ersetzt werden müssen welche wohl weitestgehend eine Anpassung an das Unabänderliche – durch Menschen nicht direkt Steuerbare –  umfassen. Darf und kann man heute noch über das Klimadogma diskutieren, es in Zweifel ziehen ?  Oder ist das Sünde ?

(1)Günther Mahal, Faust, Scherz Verlag 1980, S. 112

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Gedanken zum Klimawandel

Klimawandel und Energieproduktion

Das vorherrschende Credo

  1. Die Klimaerwärmung ab etwa 1850 sei tatsächlich nicht zu vergleichen mit allen anderen vorangehenden Klimaschwankungen, weder hinsichtlich Dauer, noch Intensität oder Ursachen, auch nicht mit den zwei kürzlichen – jeweils etwa 300-400 Jahren dauernden – „mittelalterlichen Warmzeit“ (900 – 1200) und „kleinen Eiszeit“ (1500 – 1850). Sie wird zweifelsfrei als Ereignis mit einzigartiger Periodizität verstanden und sei auf einen menschverursachten Anstieg des CO2 Gehaltes der Atmosphäre von 280 auf 400 ppm zurückzuführen, in Abweichung zu den oben genannten und den gewaltigen, Jahrmillionen dauernden Klimaveränderungen der vergangenen 3.5 bis 4 Milliarden Erdenjahre.
  2. Laufend angepasste/verbesserte Klimamodelle und Messungen der Zusammensetzung der Atmosphäre sowie des Temperaturanstieges belegen einen korrelativen, kausalen sowie verstärkenden (Treibhauseffekt) Zusammenhang zwischen dem steigenden Ausstoss von CO2 (resp. den „Klimagasen“) und der Erwärmung der Erdatmosphäre seit etwa 1850.

Folgende Fragen drängen sich auf

  1. Ist der Zeitraum von 1850 bis heute statistisch und erhebungstechnisch angemessen zur Voraussage einer Klimaveränderung im vorhergesagten Ausmass (sog. „Klimakatastrophe“) und den zu erwartenden Auswirkungen?
  2. Sind die weltweit angewandten Erhebungsverfahren und eingesetzten Modellrechnungen gegenüber jeder vernünftigen Infragestellung gefestigt? Konkreter: Besteht innerhalb oder ausserhalb des IPCC eine institutionalisierte und personalmässig autonome Scientific Monitoring Agency welche die Erhebungsverfahren, Modellstrukturen wie auch -rechnungen wissenschaftlich überprüft und die Prüfungsergebnisse publiziert?
  3. Belegen umfassende und objektive Messungen, dass bisher eingeleitete Massnahmen zur weltweiten (oder wenigstens regionalen) Reduktion des Ausstosses von CO2 schon eine Verlangsamung des Temperaturanstiegs gemäss Modellkalkulationen bewirkt haben?
  4. Ist der Verdacht begründet, dass trotz des weltweiten Konsensus zur Klimaproblematik aus noch zu eruierenden Ursachen (Politik, Bevölkerungswachstum, Wirtschaftswachstum, Sonderinteressen etc.) bisher noch gar keine weltweit wirksame Massnahmen ausgelöst worden sind, und dass dies in der näheren Zukunft mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nicht geschehen wird?

Grundsätzliches zum Klimasystem

Wenn man die Erdzeitalter-Klimata zu Rate zieht, so zeigt sich, dass der CO2 Gehalt der Atmosphäre während Jahrmillionen schwankte zwischen 100‘000 ppm (sehr unsichere Annahme für das Präkambrium), einem wahrscheinlichen Höchstwert von 7‘000 ppm im Perm-Trias (galoppierender Treibhauseffekt) und einem Minimum von 150-700 ppm im Permakarbon-Eiszeitalter. Diese Schwankungen wurden hervorgerufen durch biotische (Landmasse und deren pflanzliche Abdeckung) und abiotischen (Vulkanismus und Plattentektonik) Klimaregulatoren sowie Veränderungen in Sonnenintensität, Erdumlaufbahn und –neigungswinkel (und möglicherweise noch anderen). Eine Zwischenbemerkung: Wir bewegen uns gegenwärtig beim festgestellten Anstieg von 280 ppm auf 400 ppm im CO2-Konzentrationsbereich der Permakarbon- Eiszeit! All diese Schwankungen waren nicht menschgemacht. Und wie eng die damalige Korrelationen zwischen CO2 – Niveau und Temperatur-Niveau verliefen ist empirisch kaum mehr rigoros belegbar. Das pièce de resistance der heutigen Klimaprognostik ist das von allen massgebenden Instanzen verinnerlichte Konzept „Treibhauseffekt“; dieses erklärt, wie CO2/Treibhausgase mit einem steigenden Anteil von 280 ppm (0,028%) auf heute 400 ppm (0,04%) wirkungsverstärkend einen merklichen und messbaren Temperaturanstieg herbeiführen konnte.

Die schweizerische Sicht

Die Schweiz verursachte 2014 mit einem CO2 Ausstoss von 35.3 mio Tonnen 0.1% des weltweiten Ausstosses von 34‘887 mio Tonnen (China 29%, USA 15%, Indien 6%, etc.). Dabei ist unklar, inwieweit diese Tonnage auch den Ausstoss der in/über der Schweiz zirkulierenden nicht-schweizerischen Flugzeuge, LW und PW einschliesst und ob die entsprechenden Messungen/Berechnungen durch Luftzirkulation „importiertes“ CO2 einschliessen. Auch problematisch aus Schweizersicht ist die Frage danach, wieviel CO2 die Schweiz netto produziert, nach Berücksichtigung der Absorptions/Konversionskapazität der „nationalen“ biotischen Klimaregulatoren Seen, Wälder, Wiesen etc. Diese absorbieren bekanntlich CO2 im grossen Stil und versorgen (ausser die Seen) uns mittels Photosynthese mit Sauerstoff zum Atmen sowie Kohlenstoff/Zucker für die Produktion von Pflanzen, Früchten, Gemüse und Gras (und damit auch z.B. indirekt von Milch und Fleisch). Ist die Schweiz überhaupt ein Netto-Exporteur von CO2 an die Weltgemeinschaft? Oder ist der schweizerische CO2 Ausstoss (brutto oder netto) auch so gering, weil rund 60% der gesamten Stromproduktion mit Wasser- und 30% mit Kernenergie erfolgt? Und schliesslich ist festzuhalten, dass der schweizerische CO2 Ausstoss pro Kopf (ohne Berücksichtigung der obgenannten möglichen Erfassungs- resp. Berechnungsproblematik) zwischen 1990 und 2014 von ca. 7 Tonnen auf ca. 4.5 Tonnen gesunken ist, besonders deutlich seit 2008/09, schwergewichtig im Bereich Heizung und Kühlung. Also schon heute eine beträchtliche Vorleistung unseres Landes an die Umsetzung der IPCC Klimastrategie! (im Vergleich: Katar 45.4 to, USA 17.0 to, China 7.3 to) Alle unsere Bemühungen zur Reduktion des schweizerischen CO2 Ausstosses durch (a) Ablösung von CO2-reichen Energieproduktionsmethoden, und (b) Reduktion des Energieverbrauches absolut und pro Kopf werden auch im (besten) Extremfall lediglich einen mikroskopisch kleinen Beitrag leisten zur Senkung des weltweiten CO2-Ausstosses. Und ernsthaft zu glauben, dass Länder/Regionen wie China, Indien, Südamerika, Afrika (u.a.m.) ihr verständliches Streben nach Wirtschaftswachstum und Wohlstandssteigerung de facto (ausser vielleicht an internationalen Konferenzen) der CO2 Strategie der UNO resp. des IPCC opfern werden, ist wirklichkeitsfremd. Auch das „Vorbild Schweiz“ (zusammen mit D) wird in diesen Ländern und Regionen keine positive Impulse und Massnahmen auslösen, mit der stillen Überlegung: „Die können sich das ja leisten“. Ist es deshalb nicht ein Gebot praktischer Klugheit, dass wir in unserem Lande eine Energie-resp. Klimapolitik verfolgen, welche (1) trotz Vorbehalten gegenüber den Annahmen und Modellrechnungen des IPCC eine CO2/Klimagas-getriebene oder eine anders verursachte Klimaerwärmung vorsichtshalber als Arbeitshypothese akzeptiert, (2) mit einem weiterhin langfristigen und weltweiten bevölkerungs- und wohlstandsgetriebenen Energieverbrauch rechnet, und damit einer fortgesetzten Klimaerwärmung mit all ihren möglichen Auswirkungen , (3) sich darauf konzentriert, in der Schweiz prioritär Massnahmen zu ergreifen welche die heute absehbaren negativen Auswirkungen eines unaufhaltbaren Temperaturanstieges für unsere Bevölkerung, unsere Umwelt, unsere manière de vivre minimieren?

Grundzüge einer schweizerischen Klima/Energiepolitik

Alle Massnahmen, welche die Schweiz ergreift sind angesichts der Winzigkeit unseres Landes weltweit irrelevant und lediglich eine moralisch/psychologische Solidaritätsbekundung……als Vorbildaktion ganz sicher ein Blindgänger. Aber es ist richtig, wertvolle und nicht erneuerbare Rohstoffe wie Erdöl, Erdgas und Kohle sparsam einzusetzen und – wenn überhaupt – allmählich Verwendungen mit höherem Nutzen und geringerem Klima- Schädigungspotenzial zuzuführen. Die Klimapolitik der Schweiz sollte deshalb auf drei Pfeilern ruhen.
  1. Den CO2/Klimagas-Ausstoss opportunistisch und ökonomisch herunterfahren
  2. Die Produktionskapazität für „saubere“ elektrische Energie ausweiten
  3. Die absehbaren negativen Auswirkungen für unser Land und unsere Bevölkerung eines nicht zu verhindernden weltweiten Temperaturanstieges minimieren.

Pfeiler 1 – Den CO2 Ausstoss opportunistisch und ökonomisch herunterfahren.

Den CO2 Ausstoss der schweizerischen Energieproduktion durch Zwangsreduktion (a) des Energiekonsums z.B. durch erhöhte Steuern, oder (b) der Energieproduktion durch Ausserdienststellung von AKW zu senken ist unnötig und wohlstandsschädigend. AKW der 2. Generation (gebaut ab Mitte der Sechzigerjahre) werden – sind teilweise schon – weltweit gemäss den Standards der 3. Generation nachgerüstet, oder sind inzwischen ersetzt worden (mehr als 168 Einheiten). Zudem: eine deutliche Einschränkung des Energiekonsums bedeutet immer Einschränkung von Möglichkeiten (Wohlstand, Lebensqualität, Lebensart etc.); und überdies erhöht diese die Abhängigkeit von Stromimporten ex EU/D („worst case scenario“ der offiziellen CH-Klimapolitik) was spekulativ gefährlich, staatspolitisch ein Sündenfall und klimatechnisch Unsinn ist (Stichwort: Strom aus deutschen Gas- und Kohlekraftwerken, oder französischen AKW). Es besteht kein vernünftiger Grund – keine Eile, keine Notwendigkeit, kein Nutzen – für die Weltgemeinschaft ebenso wenig wie für die Schweiz, den zwerghaften CO2- Gesamtausstoss unseres Landes überhaupt oder gar – vorbildhaft – rascher zu reduzieren als dies etwa die USA oder China vielleicht tun werden. Zudem zeichnen sich weltweite Entwicklungen ab welche fast automatisch – ohne viel Dazutun unsererseits – Reduktionsmöglichkeiten herbeiführen wie beispielsweise durch die absehbare Ablösung von Benzin- und Dieselmotoren durch Elektro- und Wasserstoffmotoren bei LKW und PW, oder den Ersatz von Heizöl- und Gasheizungen durch Elektroheizungen, etc. Unser Ziel muss es sein, allmählich – weitgehend „automatisch“ – CO2-reiche Ausgangsstoffe wie Erdöl, Erdgas, Kohle zu ersetzen, ohne ökonomische Vorteile aufzugeben oder staatspolitische Risiken/Abhängigkeiten in Kauf zu nehmen.

Pfeiler 2 – Die Produktionskapazität für „saubere“ elektrische Energie ausweiten.

Ziel der schweizerischen Energiepolitik ist es, „sauberen“ (aus ZeroCO2 Rohstoffen produzierten) Strom als dominante Energiequelle für alle möglichen Anwendungen (Wärme, Verkehr, Kraft etc.) unabhängig vom Ausland in jederzeit genügenden Mengen produzieren zu können. Wir wollen zwar bei der weltweiten CO2 Reduktionsstrategie auch mitmachen insoweit wir das aus rationalen Überlegungen heraus begründen können. Was wir aber bedingungslos anstreben ist, unsere Energieproduktion und unseren Energiekonsum gemäss unseren Zielen und Notwendigkeiten autark und autonom zu steuern…..und damit Wirtschaftskraft, Wohlstand und die Lebensqualität unserer Bevölkerung auch in Zukunft zu verbessern. Und auch zu beachten: Unsere Handels- und Zahlungsbilanz wird durch die Senkung der Importe von Erdöl, Benzin, Gas, Kohle, Elektrizität etc. gestärkt. Vier Lösungsansätze für die „saubere“ Produktion von elektrischer Energie.
  1. Wasserenergie
  2. Nuklearenergie
  3. Sonnenergie
  4. Windenergie
Wasserenergie erzeugt rund 60% der in der Schweiz verbrauchten Elektrizität. Sie dürfte in der Schweiz unter den heutigen Rahmenbedingungen (bestehender hoher Nutzungsgrad, geologische Gegebenheiten, Landschafts- und Tierschutz) nur noch geringes Ausbaupotenzial haben…..was durch eine ideologiefreie Untersuchung noch zu klären wäre. Aber: Stausee-basierte Kraftwerke zeichnen sich im Vergleich zu Sonnen- oder Windenergieanlagen nicht nur durch hohe Produktions-flexibilität resp. –steuerbarkeit aus. Sondern: Stauseen (bestehende, erweiterte und zusätzliche) können als regionale und nationale Wasserreservoirs zur Bewältigung von wahrscheinlich häufiger auftretenden Dürreperioden dienen (siehe weiter hinten). Die Produktionskapazität von Wasserelektrizitätswerken muss und kann trotz der jeweils beschworenen Gefährdung seltenster Tierarten durch den Bau neuer, und den Ausbau bestehender Stauseen maximal ausgeweitet werden weil dies (a) eine CO2 freie Mehrproduktion von elektrischer Energie möglich macht , und (b) eine zuverlässigere Wasserversorgung unseres Landes in Dürrezeiten sichert. Nuklearenergie wird weltweit genutzt und ausgebaut. 2018 sind weltweit 447 Kernkraftwerke in 31 Ländern in Betrieb, alle sog. 2. Generation. In Bau sind 58 Reaktoren der 3. Generation, zwar immer noch Leichtwasserreaktoren, aber mit einem „evolutionären“ Sicherheitskonzept wonach Erkenntnisse aus Stör-und Unfällen der letzten Jahrzehnte beim Neubau von 3. Generation-Anlagen aber auch bei der Nachrüstung von 2. Generation-Anlagen berücksichtigt werden. In Abweichung von dieser weltweiten Ausbau- und Nachrüstungsstrategie verfolgen Deutschland und die Schweiz eine angstgetriebenen Anti-Nuklearpolitik und setzen auf Sonnen- und Windkraft. Diese Politik ist emotionalisiert durch die Vorkommnisse in Tschernobyl und Fukushima und basiert wohl letztlich auf diffusen Ängsten vor „Atom“ (Hiroshima, Nagasaki) und „Vor dem Neuen“ (Maschinenstürmer im 19. JH).Für eine rationale Nuklearstrategie dürfen diese Emotionen nicht wegleitend sein. Dies umso mehr, als das GIF (Generation 4 International Forum for Advanced Nuclear Technology) bestehend aus 11 Nationen – darunter auch die Schweiz, neben etwa den USA, Russland und China – eine 4. Generation von Reaktoren entwickelt, welche folgenden Anforderungen genügt: (1) Brennstoff effizienter nutzen; (2) weniger Atommüll produzieren; (3) wirtschaftlich wettbewerbsfähig sein und (4) Sicherheitsstandards erfüllen, welche „inhärent“ d.h. naturgesetzlich wirken. Der erste Generator der 4. Generation hat Ende 2017 in Kanada die Prüfungen der Sicherheitsbehörden bestanden; es handelt sich um einen „Integral Molten Salt Reactor“ (IMSR) mit einer Leistung von 400 MW welcher Ende 2020 ans Netz gehen dürfte. Das GIF studiert/entwickelt noch 5 weitere Reaktorkonzepte (weitere Information zu Kernkraftsicherheit und –entwicklungen siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Reaktorsicherheit und https://spektrum.de/Kernkraftwerke). Die Nukleartechnologie ist schon heute klimatechnisch und kostenmässig ein Leader; lediglich die Wassertechnologie ist diesbezüglich mindestens ebenbürtig (Zahlen für die Schweiz)

Energiekosten pro KWh in Rp.

Treibhausgasemissionen in g CO2 Äquivalenz pro KWh

Kernenergie

4-6 (*)

6-8

Windkraft

12-25

17

Sonne

50-70

62

Biomasse

20-40

77

(*) Könnte bei der 3. Generation doppelt so hoch werden.

Die heutige und die sich in Entwicklung befindliche Nukleartechnologie hat bedeutende Stärken.

  1. Sie hat ein nach menschlichen Massstäben unbegrenztes Ausbaupotenzial.
  2. Sie ist – im Gegensatz zur Sonnen- und Windnutzung – voll steuerbar/planungssicher, und verlangt zum integrierten nationalen Funktionieren keinen bedeutenden Ausbau der Netze und keinen Bau von (technisch noch nicht ausgereiften) Gross- Speicheranlagen.
  3. Sie ist nach menschlichem Ermessen sicher. Die nachgerüsteten Anlagen der 2. Generation und sicher jene der im Bau befindlichen 3. Generation können hinsichtlich aller denkbaren Gefährdungen geschützt und beherrscht werden.
  4. Sie ist kostengünstiger als alle anderen Technologien (mit Ausnahme der grundsätzlich ausgeschlossenen Erdgas- und Kohlekraftwerke).
  5. Sie ist klimatechnisch allen anderen Arten der Energieerzeugung überlegen (ausser der Wasserkraft).
  6. Die noch im Teststadium befindliche Fusionstechnologie (in geschätzten 20 bis 30 Jahren einsatzbereit) verspricht einen Quantensprung, denn sie arbeitet sonnenähnlich, verursacht keine Entsorgungsprobleme und garantiert Null Risiko einer atomaren Kettenreaktion ( für weitere Info siehe www.wir-ernten-was-wir-saeen.de/fusionsreaktor, und de.wikipedia.org/wiki/Fusionsenergie).
  7. Die für beide Nukleartechnologien (Kernspaltung und –fusion) erforderlichen Ausgangsrohstoffe sind nach heutigem Wissen unerschöpflich; insbesondere die für die Fusion benötigten (Deuterium und Tritium aus Lithium).

Wir müssen – trotz aller geplanten klimapolitischen Anstrengungen und Beteuerungen – mit einem stetig wachsenden weltweiten Bedarf an elektrischer Energie rechnen, und das auch in der Schweiz: Bevölkerungswachstum, Ersatz von Benzin- und Dieselmotoren, Ersatz von Öl- und Gasheizungen, Ausbau der industriellen und privaten Kühlungskapazitäten, Energieexport an Länder mit Kapazitätsengpässen, etc. Andersherum: Eine Reduktion der schweizerischen Energie – Produktionskapazität mittels Stillegung der AKW wird entweder zu inakzeptablen Versorgungsstörungen führen, oder eine politisch und ökonomisch nicht wünschbare Abhängigkeit von EU/D „ Exportstrom“ mit sich bringen.

Die Schweiz sollte deshalb ihre funktionsfähigen und sicheren AKW vorläufig nicht vom Netz nehmen, nötigenfalls sogar ein/zwei weitere bauen um den zu erwartenden Nachfragewachstum in der Schweiz wie auch im benachbarten Ausland vollständig und jederzeit (Tag/Nacht, Sommer/Winter) abdecken zu können. Sobald die Fusionstechnik genügend beherrscht wird – also in 20 bis 30 Jahren – können diesem sonnenähnlich leistungsfähigen Energieproduktionsverfahren alle anderen nachgeordnet werden.

Sonnen- und Windenergie wird schon heute in grossem Stil in Deutschland genutzt. Klar ist, dass diese beiden Technologien die Nachteile ihrer im Vergleich zur Nukleartechnologie unterlegenen Leistungsfähigkeit, Null-Steuerbarkeit und unkontrollierbaren Auslastung – teilweise – kompensieren können, falls (a) Stromnetze weiter ausgebaut, und (b) bedeutende Strom-Speicherkapazitäten aufgebaut und betrieben werden. Für die Schweiz kommt angesichts der überlegenen Attraktivität der Wasser- und Nuklearvariante eine Grossnutzung von Sonnen- und Windenergie höchstens als Notnagel infrage dann, wenn der Anti-Atom-Mainstream weiterhin die Oberhand behält. Was hingegen als durchaus vernünftig taxiert werden kann ist die „private“ Nutzung von Sonnenenergie: Dort geht es darum, dass Eigentümer von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern etc. mit Solarpanels und Hausbatterien ( mit 2 – 4‘000 kWh Speicherkapazität) einen gewissen Grad an Stromautarkie erreichen möchten, sei es aus Kosten- oder Sicherheitsgründen. Diese Nutzung sollte nicht durch Vorschriften kompliziert, unterbunden oder gar verboten aber auch nicht subventioniert werden (Eigeninteresse resp. Hobby).

Pfeiler 3 – Die absehbaren negativen Auswirkungen für unser Land und unsere Bevölkerung eines nicht zu verhindernden weltweiten Temperaturanstieges minimieren.

Aufgrund der Erfahrungen mit der seit Mitte des 19. JH registrierten Klimaerwärmung, und daraus ableitbaren projektiven Überlegungen, dürften sich für die Schweiz Vorkehrungen in folgenden Bereichen aufdrängen:

  1. Management der nationalen Wasserversorgung.
  2. Katastrophen-Vorsorge (Wasser, Wind, Erosion, etc..)
  3. Management der biotischen Klimaregulatoren (Wälder, Seen etc.)
  4. Anpassung des vorhandenen nationale Systems der Lebensmittelversorgung

Management der nationalen Wasserversorgung gewinnt schweizweit Priorität. Wir müssen damit rechnen, dass Wasser saisonal, periodisch oder gar permanent zur Mangelware wird. Die Bewirtschaftung von Wasser muss auf drei Ebenen erfolgen: (a) Alle Gemeinden erfassen und erweitern sämtliche Wasserquellen auf ihrem Hoheitsgebiet, bauen Speicherkapazitäten für einen

mehrmonatigen Normalverbrauch bei Null-Nachschub und erarbeiten Notfallpläne für mögliche Rationierungen und Fremdbezugsvarianten; (b) Die Kantone organisieren, finanzieren und überwachen die entsprechenden Gemeindeaktivitäten hinsichtlich jener Wasserquellen welche in den Hoheitsbereich mehrerer Gemeinden des jeweiligen Kantons fallen (Bäche, Flüsse, Seen); und (c) der Bund ist zuständig für kantonsübergreifende und internationale Wasserversorgungsfragen. Ziel der nationalen Wasserversorgungstrategie ist es, (a) alle im nationalen Hoheitsbereich erschlossenen und potenziellen Wasserquellen (die Wasserproduktion) maximal auszubauen und zu steuern, und (b) die Wassserspeicherkapazitäten derart auszubauen, dass die Bevölkerung, die Landwirtschaft, die industrielle und medizinische Infrastruktur auch bei mehrmonatigen dramatischen Dürreperioden ausreichend mit Wasser versorgt werden kann.

Katastrophen-Vorsorge muss erweitert werden. Wir müssen damit rechnen, dass Regenfälle in Zukunft viel unregelmässiger/seltener dafür aber intensiver (lt/m2/min.) – und oft auch mit Sturmwinden – anfallen werden. Das Schadenpotenzial etwa entlang von See- und Flussufern, in Flusstälern sowie an Berghängen und Wäldern wird viel höher als in der Vergangenheit sein. Hohe Kosten sind vor allem zu erwarten dort wo Ortschaften überflutet, Infrastrukturanlagen beschädigt/zerstört, Wälder flach gelegt oder Stein/Schlammlawinen zu Tale donnern. Die Aufgabenverteilung kann ähnlich organisiert werden wie jene beim Management der Wasserversorgung.

Management der biotischen Klimaregulatoren wird eine neue nationale Aufgabe. Die nationale Biosphäre (vor allem CO2 atmungsaktive Pflanzen aller Art) muss auf ihre Klimasensitivität überwacht und entsprechend gesteuert werden. Erforderlich ist eine permanente Beobachtung und Analyse der Pflanzen unserer Biosphäre hinsichtlich ihrer Kapazitäten, Wirksamkeit und Effizienz als Funktionsträger der Photosynthese angesichts der regionalen und nationalen Klimaveränderungen. Zielfunktion ist die klimaoptimale Gestaltung des CO2-verarbeitenden Bio-Arten-Mix zur Gewährleistung (a) einer ausreichender Resistenz gegen klimainduzierte Krankheiten, und (b) einer mindestens ausstosskongruenten nationalen CO2 Absorptions- und Konversionskapazität.

Lebensmittelversorgung ausbauen. Die Schweiz hält schon traditionell Zwangsvorräte an Lebensmitteln und Brenn-/Treibstoffen als Vorsorge bei negativen Grossereignissen. Diese müssen auf ihre Angemessenheit bei der Bewältigsung grösserer Dürreperioden untersucht werden, besonders hinsichtlich Umgang mit lebensbedrohlichen Import-Barrieren. Neu ins Gesichtsfeld könnten dabei langfristige Selektions- und Vorratsmassnahmen bei Saatgut aller Arten für überlebenswichtige Lebensmittel wie Kartoffeln, Weizen u.ä.m. rücken.

Zusammenfassung

Lagebeurteilung

Es ist ein Gebot praktischer Klugheit, dass die Schweiz eine Energie- resp. Klimapolitik verfolgt, welche (1) trotz Vorbehalten gegenüber den Annahmen und Modellrechnungen des IPCC eine CO2/Klimagas-getriebene oder anders verursachte Klimaerwärmung als Arbeitshypothese akzeptiert; (2) mit einem weiterhin langfristigen und weltweiten bevölkerungs- und wohlstandsgetriebenen Wachstum des Energieverbrauches und einer merklichen weltweiten Klimaerwärmung mit all ihren möglichen Auswirkungen rechnet; (3) sich darauf konzentriert, in der Schweiz Massnahmen zu ergreifen, um die heute absehbaren negativen Auswirkungen eines wahrscheinlich unaufhaltsamen Temperaturanstieges für unsere Bevölkerung, unsere Umwelt, unsere manière de vivre zu minimieren.

Klimapolitik der Schweiz… Grundsätze

Diese ruht auf folgenden 3 Pfeilern: (1) den CO2/Klimagas-Ausstoss opportunistisch und ökonomisch herunterfahren weil unser Land – im Vergleich zu anderen „entwickelten“ Ländern schon eine Vorreiterrolle einnimmt; (2) die Produktionskapazität für „saubere“ elektrische Energie ausweiten; (3) die absehbaren negativen Auswirkungen für unser Land und unsere Bevölkerung eines nicht zu verhindernden weltweiten Temperaturanstieges minimieren.

Klimapolitik der Schweiz… konkret

  1. Die CO2/Klimagas-Ausstoss opportunistisch und ökonomisch (ohne steuerliche Belastungen) herunterfahren.
  2. Die Produktionskapazität von Wasserelektrizitätswerken durch den Bau neuer und den Ausbau vorhandener Stauseen maximal ausweiten.
  3. Die funktionsfähigen und sicheren AKW vorläufig nicht vom Netz nehmen sondern nötigenfalls sogar ein/zwei weitere bauen um den zu erwartenden Nachfragewachstum in der Schweiz wie auch im benachbarten Ausland abdecken zu können. Sobald die Fusionstechnologie genügend beherrscht wird – also in 20 bis 30 Jahren – können diesem sonnenähnlich leistungsfähigen Energieproduktionsverfahren alle anderen nachgeordnet werden.
  4. Sonnen- und Windenergie- Nutzung im grossen Stil kommt für die Schweiz nur als Notnagel in Frage dann, wenn der Anti-Atom – Mainstream weiterhin die Oberhand behält. Die „private“ Nutzung der Sonnenenergie durch EFH und MFH wird geduldet, aber nicht gefördert.
  5. Um die absehbaren negativen Auswirkungen der nicht zu verhindernden Klimaerwärmung zu minimieren werden folgende Massnahmen ergriffen: (a) Management der nationalen Wasserversorgung; (b) Erweiterung der Katastrophen-Vorsorge; (c) Management der biotischen Klimaregulatoren in der Schweiz; und (d) Anpassung des vorhandenen Systems zur Notfallbewirtschaftung von Lebensmittel- und Treibstoffvorräten an klimabedingte Importeinschränkungen.

Benutzte Informationsquellen

Bücher

  • James Lovelock The Ages of Gaia Oxford University Press 1990
  • Bjorn Lomborg Apocalypse No! Zu Klampen Verlag, Lüneburg, 2002
  • Vahrenholt/Lüning Die kalte Sonne Hoffmann und Campe, Hamburg 2012

Artikel (Zeitungen, Zeitschriften, Institute)

  • NZZ Klimawandel: Die wichtigsten Fakten im Überblick 3.12.2018
  • BAZ Arturo Romer: Eine einzige Enttäuschung 24.06.2017
  • BAZ Eduard Kiener: Wir laufen auf eine……. 23.03.2018
  • BAZ Häne/Läuble: Ist die Energiewende auf Kurs ? 21.11.2018
  • TAGI Peter Morf: Von wegen Stromflut: die Schweiz….. 21.11.2018
  • LIBERALES INSTITUT (Silvio Borner & Bernd Schipps):
  • Energiestrategie 2025 Okt. 2018
  • Dr. Horst Borchert, Mainz: Die aktuelle Wärme-
  • Periode endet. 20.05.2009

Internet

  • Principia Scientific International, Prof. Nasif Nahle: Repeatability of Professor Robert W. Wood’s 1909
  • Experiment on the Theory of the Greenhouse 05.07.2011
  • www.science-skeptical.de, Günter Hess: Treibhausgase und Klimaschutz 13.04.2014
  • www.frustfrei-lernen.de, Dennis Rudolph: Photo-synthese/Photosynthese bei Pflanzen 07.09.2014
  • wikipedia.org/wiki/Kernfusionsreaktoren 01.11.2015
  • wikipedia.org/wiki/Kohlendioxyd 29.11.2015
  • Spektrum.de Kernkraftwerke der Zukunft 27.12.2017
  • wikipedia.org/wiki/reaktorsicherheit 29.12.2018
  • www.nuklearforum.ch/de/nuclearplanet 29.12.2018
  • www.wir-ernten-was-wir-saeen.de/fusionsreaktor 02.12.2018
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Je verdorbener ein Staat…

„Je verdorbener ein Staat, desto mehr Gesetze hat er“ meinte der römische Senator und Historiker Publius Cornelius Tacitus (ca. 56-120 AD) als Rom ein „europäisches“ Weltreich beherrschte. Wie sieht es denn in der heutigen Schweiz aus ? Zur Illustration: Die amtliche Sammlung des Bundesrechtes beispielsweise  für den Zeitraum von  2013-2015 weist 5435 Seiten an verabschiedeten Gesetzen  und Verordnungen jährlich aus. Provisorische Zahlen für die ersten 22 Tage des Januars 2019 lassen ein Monatstotal von 400-500  derartiger Seiten erwarten. Dabei verabschiedet der National- resp. Ständerat jeweils nur das entsprechende Gesetz ( und im Referendumsfall wird  nur dieses dem Stimmvolk unterbreitet) , nicht aber alle das jeweilige Gesetz „ausdeutschenden“ Verordnungen der Bundesverwaltung. Ein Beispiel: Das am 1.Mai 2017 neu in Kraft getretene Lebensmittelrecht umfasst zusätzlich zum eigentlichen Gesetzestext  4 Verordnungen des Bundesrates sowie 23 Verordnungen anderer Bundesämter plus 200 Seiten Erläuterungen, d.h. insgesamt 2080 Seiten !

Kann jeder  Volksvertreter überhaupt wissen und verstehen, was er/sie da jeweils beschliesst, und kann er/ sie verfolgen, ob  ein Gesetz seinen Zweck erreicht, unerwartete Nebenwirkungen auslöst oder durch nachträgliche Verordnungen ent- oder verschärft wird ? Sicher ist, dass jeweils eine Mehrheit der gesetzgebenden National- und Ständeräte sich bei jedem Gesetzesentscheid auf die Beurteilung durch die sie vertretenden Kommissionsmitglieder verlassen muss….und auf jene der jeweiligen Parteispitzen.

Diese Situation macht aus unserer Schweiz noch keinen verdorbenen Staat. Aber sie hat zur Folge, dass die Bundesverwaltung   mit der Gesetzes- und Verordnungsflut wächst….wachsen muss, die Rechtsabteilungen der grösseren Wirtschaftsunternehmen ständig vergrössert werden müssen, die Universitäten mehr Juristen, Politikwissenschaftler u.ä.m. produzieren und  KMU‘s resp. Privatpersonen immer öfters den Rat von Juristen/Anwälten/Treuhändern suchen müssen. Dafür fehlen uns beispielsweise Mediziner, ChemikerInnen, KrankenpflegerInnen , Ingenieure u.s.w. ! Dies alles lässt zwar unser Bruttosozial- oder  Bruttoinlandprodukt auch wachsen….aber macht das uns BürgerInnen wohlhabender ? Unser Leben einfacher ? Sicher nicht !

Jedoch  noch bedauerlicher, schlimmer als dieses Umlenken von gut ausgebildeten Menschen auf letztlich weniger produktive  Tätigkeiten ist die Tatsache, dass jedes neue x-te Gesetz uns BürgerInnen neue Verhaltensvorschriften auferlegt, unseren persönlichen Freiraum einschränkt, uns mit Strafen bedroht und uns befürchten lässt,  bald nicht mehr mit Sicherheit wissen zu  können, was alles uns verboten ist… und wir schliesslich resignierend nur noch das zu tun suchen, was uns durch  Gesetz und Verordnung  ausdrücklich erlaubt ist !

Diese Entwicklung macht aus unserer Schweiz immer noch keinen verdorbenen Staat…aber zu einem Nanny-Staat. Die Bundespolitik nimmt uns liebevoll und besorgt an die Hand, zeigt uns wie wir richtig leben sollen, was wir tun oder nicht tun dürfen, sorgt sich um und für uns von  Wiege (Kesb) bis zur Bahre (Kesb). Wir sind doch nicht die Kinder unserer Bundespolitiker ! Und eine  Grenze zwischen diesem  Nanny-Staat und gesetzlich basierter – freiheitsfeindlicher – Sozialvormundschaft hat noch niemand aufgezeigt. Der französische Philosoph Bernard-Henry Lévy hat das so gesagt: „Un état totalitaire c’est un état qui se fantasme comme instituteur de la société“. Das wäre dann eine verdorbene Gesellschaft in eine totalitären Schweiz!

Ich wünsche mir, dass  die BürgerInnen  unseres Landes beginnen, sich gegen ihre   zunehmende politische und persönliche Entmündigung aufzulehnen, dem immer wachsenden  Machtanspruch der nationalen Politaristokratie entgegenzutreten. Anfangen müsste ein solcher Protest in den Gemeinden, auf Stufe der lokalen politischen Parteien wo der Einfluss (und das Interesse) der national wirkenden Berufspolitiker gering ist.

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Switzerland facing European Community Membership

The discussion in Switzerland about joining or not joining the European Community can be characterised by two particularly significant features. The first is that almost the entire discussion of advantages and drawbacks of joining or not joining turns on economic issues. The second is that only very few people in the public eye argue against Switzerland’s joining.

This is strange, to say at the least. The issue is not a narrow economic but a fundamental one: should the Swiss people sacrifice its sovereignty and political traditions in exchange for economic betterment or – worse still – for avoiding economic damage? Even stranger: why are so few personalities in the public eye standing up against joining given Switzerland’s history which has been one of fiercely, if not always successfully defending its independence against all comers? In the following, the subject will be approached from four different angles, namely from that of Switzerland as seen from the outside, from Switzerland as the result of a long political, economic and military history, from the viewpoint of the challenge that the European Community poses to Switzerland and, finally, from a country thrown into an identity crisis.

The casual observer not very well acquainted with Switzerland can characterize the country and its citizens with a few buzz words. At the most superficial level, words such as banks, money, cleanliness, mountains, tourism, skiing, chocolate, watches and cows will do. At a somewhat less elementary level, the following would be added

  • A small country that is small in many ways: geographically, in its thinking; the only big things are banks and mountains
  • No significance as a political or military power; no entanglement in foreign wars since the sixteenth century
  • A neutral country that is harmless to its neighbours

In short, Switzerland is a nice place with a somewhat puzzling people, of little consequence though considerable wealth. Non-Swiss can be excused for not knowing more about Switzerland. After all, the country holds roughly 2 per cent of the population of the European Community: it is clearly a quantite negligeable.

The less than casual observer, however, will find that the country has some interesting features in terms of its history. These are features that make it different from any of the great nations that are now gradually merging into the European Community. Switzerland developed as the result of an act of secession or revolt. It was the peasants of Central Switzerland who revolted in the late 13th century against the mastery of the Austrian monarchy and its regional lords. While their wish to pay no or less taxes may have played a role in that secession it is clear from all documents that there were two overriding reasons. Firstly, it was the refusal of a remote and centralized authority; secondly it was the desire to shape their own destmy without – above all – foreign lords.

If this revolt was successful and led to the establishment of the core of what is still today called Switzerland, it had not only to do with the principle of independence from foreign masters and with the desire for individual freedom but also with the fact that at the time Switzerland was an extremely poor part of Europe and had little to lose by revolting. In the wake of several successful battles for independence and later acquisitions of additional territories what was then called Switzerland became a military power of significance in Central Europe. Hubris set in: Swiss peasant soldiers – as conquerors and as mercenaries – devasted, pillaged and raped their way through large parts of Europe during two centuries. It was only in the 16th century that significant military defeats led to the disappearance of Switzerland from the European theatre. One must realise that at the time Switzerland still was – and remained so until the early 19th century – one of the poorest countries in Europe. And one must also see that starting in the 17th century the country really was not able to keep foreign armies from encroaching upon its territory. The most recent example being the incursion of the Russian Suvorov army during the battles against Napoleon, incursions which were a consequence of the fact that the French had occupied Switzerland in 1798.

The humiliation and insignificance that characterized the situation of Switzerland after the 16th century are the roots of Switzerland’s later fortunes. Switzerland no more represented any kind of threat to other nations nor had the Swiss any desire to impress others. On the contrary, they had learnt to leave others alone and strove mightily in the early 19th century to have their neutrality sanctioned by the Vienna Congress. Also, the Swiss had no sense whatsoever of a mission nor any false pride which would have prevented them from imitating other countries‘ bright ideas (as long as they were commercial or industrial ones).

Hence, as nobody’s enemy and everybody’s friend, the Swiss overcame poverty through imitation and the appropriation of patents and ideas as well as through sheer hard work; preserved their material heritage through neutrality; fiercely defended their independence; and maintained political institutions which upheld

the principle of subsidiarity; practiced democracy primarily at the local level, a democracy tempered by a strong sense of individual liberty.

Now, why would the European Community be such a challenge to Switzerland that it ultimately provokes an identity crisis in that country? This is so because the European Community sees itself as the ultimate challenge to the superpowers. However, in the new world situation, the European Community can only be meant to be a challenge to the United States. If that is so, this is plain stupid and, above all, irresponsible. The Europeans – of all nations – should have learnt from their own history, from their own philosophers, and from their Christian religion that striving for power in order to subdue others is immoral.

The second reason why the European Community concept challenges Switzerland is because it is based on the conviction that a bigger state is a better state. There is no empirical evidence that this is remotely true; on the contrary, there is a lot of circumstantial evidence and experience that smaller states with a liberal constitution and frame of mind provide a more humane environment for their citizens than the huge superstates with superpower aspirations. Switzerland is the antithesis to the emerging European Community. It is small, highly decentralized; purely defensive; not interested in any other nation’s territories or goods; and has a constitution that severely limits the powers of central government. The European Community, on the other hand, resembles a crouching colossus whose intentions are unfathomable; it spawns a huge bureaucracy with all the attendant lobbying organisations, spewing forth directives and absorbing every comer for the sake of aggrandizement.

Why should the Swiss give up what they have developed, defended and cherished during centuries and what has given them independence, humane dimensions and wealth? To become a tiny part of huge nation with a highly centralized mode of government, more than a modicum of socialist redistribution of wealth, and aspirations to being a world power combined with the willingness to make its citizens pay the price for it – one way or the other? Why should Switzerland give up so many of its institutions and its way of living just because some people believe that larger is better than small? That uniformity is better than diversity? Why?

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