Statt Überbrückungsrente…etwas Schlaueres

Die inzwischen gesetzlich verankerte Überbrückungsrente erleichtert es Unternehmen, ja ermutigt diese, auf Kosten der schweizerischen SteuerzahlerInnen, ihre MitarbeiterInnen ab dem 50. Altersjahr (und dem x-ten Jahr der Betriebszugehörigkeit) diskret und für das Unternehmen kosten- und schmerzlos in die Kündigung zu entsorgen. Und sie – im schlimmsten Falle – sogar durch jüngere, evt. auch billigere oder gar ausländische Personen zu ersetzen. Das kann nicht das Ziel eines Sozialwerkes sein und auch nicht eine erwünschte Auswirkung. Ich meine, das Ganze ist moralisch verwerflich , staatspolitisch unsauber und in dieser Form sachlich unnötig.

Wie wäre es, wenn man anstelle dieser Rente folgende Regelung träfe, gültig für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern:

  1. Jedes Unternehmen welches eine/n schweizerische/n mindestens zu 80% tätige/n MitarbeiterIn ab dem 50. Altersjahr entlässt, wird in ein öffentliches Register eingetragen, mit Angabe des Firmennamens, der Firmenadresse, der Namen der Geschäftsleitungsmitglieder sowie der Dauer der Firmenzugehörigkeit und des Alters der entlassenen Person.
  2. Der Eintrag dieser Information erfolgt laufend und kumulativ. Dieses Register ist öffentlich, jedermann zugänglich und wird durch Kommentare der verwaltenden Behörde ergänzt/präzisiert.
  3. Für jede Entlassung eines/einer derartigen über fünfzigjährigen Angestellten muss das Unternehmen den Gegenwert von jeweils sechs Monatsgehältern resp. mindestens CHF 12‘000.- an die ALV bezahlen.
  4. Das Unternehmen resp. der Arbeitgeber darf während der Gültigkeitsdauer dieser neuen Regelung keine zusätzliche ausländische MitarbeiterInnen einstellen.

Diese Regelung würde dazu führen, dass Unternehmen den Stellenwert erfahrener – und oft auch langjähriger – Betriebsangehöriger höher einschätzen würden resp. die Konsequenzen dieser Regelung als negativer denn eine Weiterbeschäftigung derartiger MitarbeiterInnen…würden es sich nochmals gründlich überlegen.

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