Impfzwang in der Schweiz – ein Diskussionsbeitrag

Die hier dargelegten Überlegungen zum Thema Impfzwang gehen von fünf  Tatsachenannahmen aus; wenn diese nicht zutreffen, dann sind die Überlegungen fragwürdig:

  1. Eine  geimpfte Person erkrankt nicht – oder gering –  an einer  Krankheit gegen welche sie   geimpft worden ist.
  2. Eine nicht  geimpfte  kann eine  geimpfte Person nicht anstecken.
  3. Eine Person welche sich nicht  impfen lässt, riskiert zu erkranken.
  4. Eine Person welche mangels Impfschutz erkrankt  verursacht Heilungskosten.
  5. Impf- und Heilungskosten werden via  Krankenkassenobligatorium bezahlt.

In einer freiheitlichen und eigenverantwortlichen Gesellschaft darf sich  eine  mündige Person  dafür entscheiden, sich nicht impfen zu lassen, muss aber auch die Konsequenzen dieser Entscheidung selber und allein tragen. Insbesondere kann sie nicht erwarten oder gar verlangen, dass ihre freiwillige Inkaufnahme eines Erkrankungsrisikos  ihr das Recht einräumt, ihre Krankenkasse  trotzdem zur Bezahlung ihrer Heilungs- und Folgekosten zu verpflichten: Diese Person muss die Heilungs- und Folgekosten selber übernehmen. Das ist keine Bestrafung weil sie  Gebrauch ihres Freiheitsrechtes gemacht hat.  Die in der öffentlichen Diskussion  genannten Sanktionen wie z.B. Bussen  sind totalitär, stehen im offenen Gegensatz zu einer freiheitlich verfassten Gesellschaftsordnung. Konkret: Die (obligatorische) Krankenversicherung der betroffenen Person bezahlt die im  Heilungs- und Wiederherstellungsprozess aktiven Leistungserbringer (Arztpraxen, Spitäler, etc.) gemäss Krankenversicherungsgesetz , sie muss  aber anschliessend  zivilrechtlich  auf die erkrankte Person Regress nehmen, da diese ja  willentlich (als mündige Person) und  u.U. sogar nachweisbar (Fehlen eines Impfnachweises) das Risiko einer Erkrankung in Kauf  genommen hat. Dies zur grundsätzlichen Verantwortlichkeitssituation.

 

So weit so gut. Aber es gibt zwei Situationen welche einer besonderen Betrachtung bedürfen, nämlich (a) die Eltern-Kinder-Situation, und (b) die Situation der Ausländer aller Art  die sich vorübergehend oder länger in der Schweiz aufhalten.

 

Die Situation der Eltern von Minderjährigen. Solange  bestehende Gesetze handlungsfähigen Eltern nicht das Recht absprechen, für ihre (unmündigen) Kinder gesundheitsrelevante Entscheide zu fällen, dürfen sie auf deren Impfung verzichten, können auch von keiner Behörde (wie z.B. der KESB) gezwungen werden, ihre Kinder impfen zu lassen. Aber auch hier gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Die Eltern müssen die Konsequenzen ihres Entscheides voll und allein tragen. Falls deren Kinder  mangels Impfschutz erkranken, dann haften die Eltern zivilrechtlich und unwiderruflich im Regressverfahren der Krankenkasse für  Heilungs- und Folgekosten der Kinder. Aber zusätzlich stellt sich die Frage der Strafbarkeit der Eltern, weil diese ihre Kinder  willentlich einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt haben (ob mit deren Einverständnis oder nicht ist egal, die Kinder sind ja noch nicht mündig). Es muss in Betracht gezogen werden, einen solchen Fall als eine Form von strafrechtlich relevanter Verletzung der Fürsorgepflicht zu qualifizieren, zumindest  falls ein ungeimpftes Kind im  Krankheitsverlauf oder darüber hinaus,  ernsthaften gesundheitlichen Schaden erlitten hat. Als subtilere Einschränkung  des freiheitlichen und eigenverantwortlichen Elternentscheides stehen „behördliche“ Regelungen zur Diskussion, gemäss welcher ein Kind nur in die Kita resp. die Schule aufgenommen wird, wenn die Eltern  Impfnachweis für ihre Kinder vorlegen können. Diese Kinder  könnten dann von den entsprechenden staatlichen Institutionen ferngehalten werden (Konflikt mit anderen Gesetzen? Ausweitung auf weitere öffentliche Räume? Verbot  privater Institutionen welche auf Impfnachweis verzichten?). Ein derartiger Ausschluss  ist weder rechtsstaatlich akzeptabel noch wäre er zweckmässig  weil auch hier keine Ansteckungsgefahr (für geimpfte Mitschüler) besteht.

 

Die Situation von Ausländern aller Art im Inland. Hier versagt jede Form von Impfzwang lebenspraktisch. Dieser ist angesichts der zeitlichen, personellen, herkunftsmässigen und mengenmässigen  Heterogenität dieser Menschengruppe nicht praktikabel. Ausser vielleicht für Ausländer mit Wohnsitz und obligatorischer Krankenversicherung in der Schweiz, die hinsichtlich Impfverhalten schweizerischen Staatsangehören gleichgestellt werden können. Hinsichtlich aller anderen Ausländer müssen wir  zur Kenntnis nehmen , dass mangels  adäquatem Grenzschutz unter der grossen Zahl  von Menschen die gelegentlich oder  wiederkehrend  in unser Land kommen, Tausende Krankheitsträger sein können. Ein besonders überzeugender Grund für uns SchweizerInnen, uns und unsere Kinder freiwillig impfen zu lassen!

 

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Walter E. Abegglen

Staatlicher oder gesellschaftlicher Impfzwang für alle in der Schweiz lebenden Personen mittels Diskriminierung, Bussen oder gar Gefängnisstrafen ist nicht zweckmässig, totalitär und verletzt Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der mündigen BürgerInnen.

Walter E. Abegglen
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